Gesetzliche Änderungen für Kassen und Banking
Aktuelle regulatorische Vorgaben und unsere zertifizierten Lösungen
PSD2 & AFS-Banking (14.09.2019)
Mit Wirkung zum 14. September 2019 gelten neue EU-Richtlinien zum Zahlungsverkehr. Das PSD2-Verfahren erhöht Sicherheit, Transparenz und Komfort beim Onlinebanking.
Wichtig: Alle Drittdienste (wie unser AFS-Banking) müssen von der BaFin zugelassen sein.
Unsere Lösung
Die Version AFS-Banking 2019.2 ist offiziell bei der BaFin zugelassen und erfüllt alle PSD2-Anforderungen.
- Lizenzmodell: Jahreslizenz (stets aktuell)
- Kunden mit AFS-Banking 2019: kostenloses Update
- Ältere Versionen: Update bis 14.09.2019 zwingend erforderlich
TSE & Kassenrecht (01.01.2020)
Ab 2020 dürfen nur noch Kassensysteme betrieben werden, die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden – gemäß §146a AO.
Die Übergangsfrist bis 2022 wurde durch einen BMF-Anwendungserlass (17.06.2019) gestrichen.
Zusätzliche Pflichten ab 2020
- Anmeldung jeder Kasse + TSE beim Finanzamt
- Einhaltung der DSFinV-K (einheitliche Prüfschnittstelle)
- Protokollierung aller relevanten Vorgänge (z. B. Schubladenöffnung)
Unser Angebot für Sie
Kostenloses Update
Kunden, die seit dem 17.06.2019 eine Kassenlösung gekauft haben, erhalten X6.5 kostenfrei – bei TSE-Bezug über uns.
TSE-Varianten
Wir bieten alle gängigen Formate an:
• SD-Karte
• USB-Stick
• Bon-Drucker-integriert
• Cloud-TSE
Middleware & Exporte
Unterstützung für:
• Cloud-Archiv
• Internationale Fiskalvorgaben (Österreich, Frankreich, etc.)
