Gesetztliche Änderungen für Kassen und Banking

Gesetzliche Änderungen für Kassen und Banking

Aktuelle regulatorische Vorgaben und unsere zertifizierten Lösungen

PSD2 & AFS-Banking (14.09.2019)

Mit Wirkung zum 14. September 2019 gelten neue EU-Richtlinien zum Zahlungsverkehr. Das PSD2-Verfahren erhöht Sicherheit, Transparenz und Komfort beim Onlinebanking.

Wichtig: Alle Drittdienste (wie unser AFS-Banking) müssen von der BaFin zugelassen sein.

Unsere Lösung

Die Version AFS-Banking 2019.2 ist offiziell bei der BaFin zugelassen und erfüllt alle PSD2-Anforderungen.

  • Lizenzmodell: Jahreslizenz (stets aktuell)
  • Kunden mit AFS-Banking 2019: kostenloses Update
  • Ältere Versionen: Update bis 14.09.2019 zwingend erforderlich
AFS-Banking PSD2-konform

TSE & Kassenrecht (01.01.2020)

Ab 2020 dürfen nur noch Kassensysteme betrieben werden, die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden – gemäß §146a AO.

Die Übergangsfrist bis 2022 wurde durch einen BMF-Anwendungserlass (17.06.2019) gestrichen.

Zusätzliche Pflichten ab 2020

  • Anmeldung jeder Kasse + TSE beim Finanzamt
  • Einhaltung der DSFinV-K (einheitliche Prüfschnittstelle)
  • Protokollierung aller relevanten Vorgänge (z. B. Schubladenöffnung)
TSE-integrierte Kasse

Unser Angebot für Sie

verified

Kostenloses Update

Kunden, die seit dem 17.06.2019 eine Kassenlösung gekauft haben, erhalten X6.5 kostenfrei – bei TSE-Bezug über uns.

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TSE-Varianten

Wir bieten alle gängigen Formate an:
• SD-Karte
• USB-Stick
• Bon-Drucker-integriert
• Cloud-TSE

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Middleware & Exporte

Unterstützung für:
• Cloud-Archiv
• Internationale Fiskalvorgaben (Österreich, Frankreich, etc.)

Quelle: AFS-Software GmbH & Co. KG